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  • Verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel kommt

    Ab dem Jahr 2023 soll die Regelung für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung umgesetzt werden.

    Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger skizzieren die Eckpunkte der geplanten Maßnahme zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die zu mehr Transparenz führen und die regionale Produktion stärken wird

     

    Gemeinsam mit Bundeskanzler Karl Nehammer skizzierte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Eckpunkte der geplanten Maßnahme zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung. "Seit vielen Jahren fordert die österreichische Landwirtschaft eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Jetzt gehen wir in die Zielgerade. Noch in diesem Jahr soll die Verordnung erlassen werden, damit wir vollständige Transparenz bei unseren Lebensmitteln ab 2023 haben", sagt Köstinger. Die neue Regelung sieht eine Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch oder Ei vor, also wenn diese Zutaten zu mindestens einen Anteil von 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder Konsumenten:innen üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels eine dieser Zutaten assoziieren. Bei Fleisch soll angegeben werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde, und bei Eiern, wo sie gelegt wurden. Für die lebensmittelherstellenden Unternehmen bedeutet dies, dass auf der Verpackung die Informationen zum im Lebensmittel verarbeiteten Primärzutaten angeben werden müssen, z.B. bei Wurst, Käse oder Mayonnaise. In der Gemeinschaftsverpflegung z.B. bei Kindergärten oder Krankenhauskantinen, welche von der öffentlichen Hand beauftragt sind, muss die Herkunft mittels Aushang oder Speisekarte ausgewiesen werden. 

    Bereits jetzt werden in Österreich bei Frischobst und -gemüse, unverarbeiteten Eiern, verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und unverpacktem Rinderfleisch die Herkunft angegeben. Bei Fisch und Fischereiprodukten ist das Fanggebiet zu nennen. „86 Prozent der österreichischen Bevölkerung legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Jetzt kann jeder unsere Bäuerinnen und Bauern unterstützen, denn regional ist nicht egal“ bekräftigt Köstinger. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung sei ein echter Meilenstein. Die Verordnungen gehen nun in Begutachtung und zur Notifikation an die EU-Kommission, sodass die verpflichtende Herkunftskennzeichnung mit 2023 in Kraft treten kann.

    Quelle und mehr Informationen unter: AIZ

    Foto: BMLRT/Paul Gruber

     

    03.05.2022
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