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  • Anhebung der Pauschalierungsgrenzen sorgt für bürokratische Entlastung

    Für Bäuerinnen und Bauern gibt es administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren. Die Agrarspitze Österreichs hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium erfolgreich dafür eingesetzt, steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft zum ersten Mal seit der Einführung des Euros im Jahr 2002 anzuhebenund an die Inflation anzupassen.

    "Zum ersten Mal seit 20 Jahren haben wir es geschafft, die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung in der Landwirtschaft anzuheben. Auch die Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung und Einnahmen aus Nebentätigkeiten werden angepasst. In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist: Uns weiterhin verlässlich mit regionalen Lebensmitteln versorgen. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab. Danke an Finanzminister Magnus Brunner, wie auch an die beiden Landwirtschaftssprecher Georg Strasser und Olga Voglauer, für die gute Zusammenarbeit im Sinne der Lebensmittelversorgungssicherheit." Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig

    "Mit der Teuerung steigen die Umsätze unserer Bauernfamilien – nicht aber deren Einkommen, da die Kosten für Dünger, Futtermittel und Energie die Gewinne auffressen. Der Umsatzanstieg drängt viele Betriebe nun aus der steuerlichen Pauschalierung. Eine Erhöhung ist deshalb eine längst überfällige bürokratische Entlastung. Damit tragen wir zusätzlich zu den anderen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung der Teuerung Rechnung und unterstützen unsere Familienbetriebe dabei, uns weiter 365 Tage im Jahr garantiert mit Lebensmitteln zu versorgen." ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR Georg Strasser

    Anhebung der Pauschalierungsgrenzen

    Die Grenzen werden wir folgt angehoben:

    • Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro = Erste Erhöhung seit 2002, wichtige Anpassung aufgrund der Teuerung.
    • Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro = Verwaltungsvereinfachung.
    • Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro = Anpassung an Inflationsentwicklung im Nebenerwerb.

     

    Text: Landwirtschaftsministerium 

     

    13.09.2022
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