Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen
Anfang August wurden die ersten zwei Fälle des Bluetongue-VirusSerotyp 8 in Österreich (1x Kärnten, 1x Steiermark) positiv von der AGES bestätigt. Somit ist Österreich nicht mehr frei vom BTV-Serotyp 8 und es kommen somit die BTV-Serotypen 3, 4 und 8 in Österreich vor. Seit Juni 2025 konnte ein erneuter Seuchenzug von Serotyp 8 über die Balkanstaaten beobachtet werden. Aus Nord-Mazedonien, Griechenland, Slowenien, Italien, Serbien, Kroatien und Bulgarien sowie auch im Norden Italiens wurden Ausbrüche gemeldet.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales. Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hält weiterhin die dringende Impfempfehlung gegen die BTV-Serotypen 3, 4 und 8 aufrecht.
Informationen zur Imfpung
Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es serotypenspezifische Impfstoffe. Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Halterinnen und Haltern von empfänglichen Tieren dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärztinnen und -ärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen. Eine Impfung auf amtliche Anordnung ist nicht vorgesehen. Der Impfstoff gegen Serotyp 4 ist ein Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Serotyp 8 schützt. Um einer Übertragung der Krankheit vorzubeugen, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden.
Außerdem wird die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Informationen zur Tierverbringung
Für allfällige Verbringungen ist es jetzt für vielen Mitgliedstaaten notwendig, dass die zu verbringenden Tiere auch gegen den Serotyp 8 geimpft sind. Die Bedingungen für Verbringungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu) veröffentlicht. 17 Mitgliedsstaaten haben derzeit Ausnahmen notifiziert, diese verlangen zumeist Vektorschutz, PCR-Tests und aufrechten Impfschutz gegen bestimmte Serotypen, bzw. Serotypen die im Herkunftsmitgliedsstaat vorkommen. Ein Vorteil bietet hier, dass gegen BTV-4 geimpfte Tiere aufgrund des Kombinationsimpfstoffes auch einen aufrechten Immunschutz gegen BTV-8 aufweisen. Die genauen Bedingungen sind für jeden Mitgliedstaat gesondert der offiziellen Seite der Europäischen Kommission zu entnehmen. Auch Österreich hat auf Basis der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 Voraussetzungen zum Einbringen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese sehen eine mindestens 14-tägige Behandlung der Tiere mit Repellentien und eine Untersuchung mittels PCR-Test vor. Der genaue Wortlaut ist folgendem Dokument zu entnehmen: Österreichische Handelsbedingungen für Blauzungenkrankheit (Stand: 01.03.2025).
Weitere Informationen finden sich auf der Kommunikationsplattform für VerbraucherInnengesundheit - hier klicken!
Quelle: Gesundheitsministerium
19.08.2025Zurück
