Leitlinien zu Großraubtieren beschlossen
Die Rückkehr des Wolfs sorgt in der Alm und Weidewirtschaft seit Jahren für Unsicherheit. Nun wurden österreichweit einheitliche Leitlinien beschlossen, die Tierhalterinnen, Tierhaltern und Behörden mehr Rechtssicherheit geben sollen.
Der Vollzugsbeirat, ein beratendes Gremium im BMASGPK für den Vollzug des Tierschutzgesetzes, hat nun einheitlich geltende Leitlinien und Handlungsvorgaben für Tierhalter und Bezirksverwaltungsbehörden beschlossen.
Grundlage dafür ist ein Rechtsgutachten von Univ. Prof. Dr. Roland Norer. Es stellt klar, dass Tiere auch dann aufgetrieben werden dürfen, wenn Wölfe präsent sind und Herdenschutz nicht möglich ist. Schutzmaßnahmen sind nur dann notwendig, wenn Problem oder Schadwölfe behördlich bestätigt wurden und ein enger räumlicher sowie zeitlicher Zusammenhang zu den gealpten Tieren besteht. Zudem müssen Maßnahmen geeignet, notwendig und zumutbar sein.
In Gefahrensituationen soll die Jagdbehörde die Entnahme von Problemtieren anordnen. Die Tierschutzbehörde hat das öffentliche Interesse am Erhalt der Almwirtschaft mit dem Tierwohl und den Interessen der Tierhalter abzuwägen. Ein vorzeitiger Almabtrieb bleibt die letzte Konsequenz.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betont, dass die Almwirtschaft weiterhin möglich bleiben müsse.
Foto: Doris Opitz
18.05.2026Zurück
