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  • Änderung des Meldeereignisses "Abgabe an den Endverbraucher"

    Der Abgangsgrund "Abgabe zum Endverbraucher zur sofortigen Schlachtung"  wird auf Grund der geringen Inanspruchnahme mit sofortiger Wirkung im Online Herdenmanagement-Programm sz-Online und VIS eingestellt. Die Entwicklung der Beschauzahlen von Schafen und Ziegen zeigt, dass seitens der Halter:innen die Thematik Lebensmittelsicherheit einen hohen Stellenwert hat. Einziger rechtlicher Ausnahmegrund zur Fleischbeschau stellt die Hausschlachtung (Eigenbedarf) dar. Diese ist ausschließlich Tierhalter:innen vorbehalten d.h. Betrieben mit LFBIS bzw. Tierhaltenummer. Alle anderen Schlachtungen im Rahmen von "Abgabe an den Endverbraucher" unterlagen daher auch bisher der Beschaupflicht.

    Für Schlachtungen besteht der Meldegrund "Abgang lebender Tiere" unter Angabe des Schlachtbetriebes und der Schlachtbetriebsnummer. Die Gegenmeldung muss durch den Schlachtbetrieb "Zugegangen und geschlachtet" erfolgen.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Landeszuchtverband! Kontakte hier.

    12.10.2023
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