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  • Verhaltensregeln für die Schafschur auf fremden Betrieben

    Die gem. Nutztierhalte-VO (1. Tierhaltungsverordnung vom 25.03.2020, BGBl. II Nr. 485/2004) notwendige Schafschur kann trotz der geltenden Beschränkungen gemäß der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 11 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020, durch Schafscherer auch auf fremden Betrieben weiterhin durchgeführt werden. Diese Personen müssen dringliche Aufgaben wahrnehmen und sind bei den bestehenden Beschränkungen zur Corona-Situation in Österreich als Schlüsselarbeitskraft zu sehen. Die Planung und Abhaltung dieser Tätigkeit hat jedoch unter der Zielsetzung der Minimierung des Risikos einer Übertragung des COVID-19 Virus zu erfolgen:

    • Die Schafschur kann auf folgenden Betrieben stattfinden, welche Rassen halten, bei welchen eine Frühjahrsschur unbedingt notwendig ist. Ansonsten soll die Schur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
    • Personen (sowohl Schafscherer als auch Betriebsführer oder Hilfspersonal), die sich krank fühlen oder Fieber haben, dürfen auf fremden Betrieben die Schur nicht durchführen bzw. dabei anwesend sein.
    • Die Zusammenarbeit zwischen Schafscherer und Hilfspersonal (Übergabe der zu scherenden Tiere) hat unter Bedachtnahme der Einhaltung eines größtmöglichen Abstandes zu erfolgen.
    • Nach Beendigung der Schur bzw. vor Betreten des nächsten Betriebes hat eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion sowohl der Gerätschaft als auch Bekleidung, Hände, etc. der Schafscherer bzw. des Hilfspersonals zu erfolgen.
    • Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten müssen vorhanden sein.

     

    Folgende allgemeinen Hygienevorgaben sind strikt zu befolgen:

    •  Händewaschen: mehrmals täglich mit Seife und mind. 20 sec.
    •  Händeschütteln gänzlich unterlassen!
    •  Hände aus dem Gesicht fernhalten!
    •  Husten/Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge!
    •  Das Berühren von Türgriffen und Handläufen vermeiden.

     

    Beachten Sie die aktuellen Informationen unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html  Der österreichische Bundesverband für Schafe und Ziegen ist in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Gemeinsam möchten wir mit diesen Verhaltensregeln einen Beitrag zur Eindämmung des Corona Virus beitragen.

    Abstandhalten – Zusammenhalten – Durchhalten!

    DANKE für eure Mithilfe!

    25.03.2020
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