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  • Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

    Information Corona-Virus (COVID-19)

    Stand: 22. Jänner 2021

    Im vergangenen Jahr hat die Corona-Krise die österreichische Landwirtschaft stark herausgefordert. Zu ohnehin schon schwierigen Rahmenbedingungen kamen schwerwiegende Umsatzeinbußen, v.a. durch die temporäre Schließung von Gastronomie und Hotellerie, hinzu.

    Um diesen einschneidenden und teils existenzbedrohenden Verlusten entgegen zu wirken, wird nun der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger umgesetzt. Mit einer Höhe von 60 Millionen Euro soll dieser ermöglichen, Corona-bedingte Einnahmeverluste teilweise zu ersetzen.

    Vor allem im Bereich der Tierhaltung ist dieser Verlustersatz von großer Bedeutung. So betont auch der oberösterreichische Agrarlandesrat Max Hiegelsberger: „Der Verlustersatz für indirekt betroffene Landwirte ist ein klares Zeichen der Bundesregierung für eine rentable und zukunftsfähige Tierhaltung in Österreich.“  

    Der Verlustersatz, der einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss darstellt, kann ab dem 15. Februar 2021 über die AMA von jedem landwirtschaftlichen Betrieb beantragt werden, der zwischen Oktober 2020 und März 2021 einen entsprechenden Einnahmeverlust erlitten hat. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist dabei der Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrags. 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Förderung gewährt. Der Verlust für die Betriebszweige wird dabei einzeln pauschal berechnet und die Obergrenze liegt für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten bei 100 000 Euro.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.landwirtschaft.at/.

    01.02.2021
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