EU-Entwaldungsverordnung wird verschoben und angepasst
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hatte im Oktober angekündigt, die geplante Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Ursprünglich hätte die Verordnung ab 30. Dezember 2024 in Kraft treten sollen. "Das Europäische Parlament hat sich heute nach langer Überzeugungsarbeit durch unseren Abgeordneten Alex Bernhuber für die Bäuerinnen und Bauern ausgesprochen. Das ist ein guter Tag für die Land- und Forstwirtschaft, unsere Waldbewirtschaftung nach dem Prinzip ‚Schützen durch Nützen‘ und unser nachhaltiges Lebensmittelsystem", freut sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser über die heutige Abstimmung im EU-Parlament zur Entwaldungsverordnung (EUDR). Neben dem Vorschlag der Kommission, das ursprünglich für 30. Dezember geplante Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr zu verschieben, hat das Parlament auch zusätzliche Änderungsvorschläge der Europäischen Volkspartei (EVP) angenommen. Österreichs Vertreter:innen in Brüssel, allen voran Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, hatten sich im Vorfeld für eine Verschiebung und inhaltliche Überarbeitung der Verordnung ausgesprochen. Totschnig hat bereits im März 2024 als erster EU-Agrarminister einen Anwendungsstopp gefordert, 21 weitere Agrarminister:innen folgten seiner Initiative.
Entwaldungsverordnung wird angepasst
In den Änderungsvorschlägen, die von Christine Schneider (EVP) eingebracht wurden, ging es darum, die Verordnung zu adaptieren, indem neben den drei bisher vorgesehenen Kategorien (hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko) auch eine vierte Kategorie für jene Länder geschaffen wird, in denen kein Entwaldungsrisiko herrscht, darunter Österreich. Überbordende Bürokratie in Form umfangreicher Dokumentationspflichten soll damit für Bäuerinnen und Bauern in diesen Staaten verhindert werden.
Nun sind weitere Verhandlungen mit der EU-Kommission notwendig, um die wesentliche Veränderung hinsichtlich der Dokumentationspflichten für Staaten wie Österreich zu beschließen.
Quelle: Medieninfo Bauernbund Oktober und November 2024
14.11.2024Zurück