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  • Wolf – Nächster Schritt zur Senkung des Schutzstatus

    Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich im September auf eine Absenkung des Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" geeinigt. Als nächsten, notwendigen Meilenstein haben sich heute auch die Vertragspartner der Berner Konvention für die Absenkung ausgesprochen. 38 der insgesamt 50 Vertragsstaaten stimmten dabei dem Vorschlag zu. "Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein für eine leichtere Regulierung des Großraubtieres Wolf geebnet. Nach vielen Diskussionsrunden und dem bilden von Allianzen im Landwirtschaftsministerrat und im EU-Parlament hat der Sachverstand über die Ideologie gesiegt. Neben den EU-Mitgliedsstaaten haben nun auch die Vertragspartner der Berner Konvention mehrheitlich für die Senkung des Schutzstatus des Wolfes gestimmt. Es liegt nun an der neuen EU-Kommission, rasch eine entsprechende Anpassung der FFH-Richtlinie vorzunehmen, damit Wölfe rechtskonform leichter entnommen werden können", sagt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. 

    Hintergrundinformation:

    • Die Berner Konvention, seit 1982 in Kraft, ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats auf dem Gebiet des Naturschutzes (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume). Sie besteht aus 50 Vertragsparteien, darunter u.a. alle 27 EU-Mitgliedstaaten.
    • Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention tritt drei Monate nach der Abstimmung in Kraft. Im Anschluss ist die EU-Kommission aufgefordert die Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu ändern, welche die Berner Konvention auf EU-Ebene umsetzt.
    • Eine Senkung des Schutzstatus von "streng geschützt" auf "geschützt" bedeutet, dass den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation gewährt wird bzw. dass das Großraubtier leichter reguliert werden kann.

     

    Quelle: Medieninfo, BML

    03.12.2024
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