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  • Einhaltung von Biosicherheits-Maßnahmen notwendig

    Das aktuelle Seuchengeschehen rund um den Ausbruch der Pest der kleinen Wiederkäuer, der Maul- und Klauenseuche und der Blauzungenkrankheit in anderen europäischen Ländern, wie Ungarn, erfordern höchste Sicherheitsmaßnahmen auf den heimischen Betrieben.

    Biosicherheit sollte Teil des Arbeitsalltages auf Schaf- und Ziegenbetrieben sein. Denn durch diese gezielten Maßnahmen wird die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern minimiert. Die Einhaltung von Biosicherheits-Maßnahmen ist, aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens (Pest der kleinen Wiederkäuer PPR, der Maul- und Klauenseuche MKS, der Blauzungenkrankheit BTV), wichtiger denn je.

    Die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen trägt dazu bei, die Tiere am eigenen Betrieb bestmöglich zu schützen und eine Einschleppung bzw. Verbreitung zu mindern. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen der „externen Biosicherheit“, also wenn Betriebe Kontakte zur Außenwelt haben und versuchen zu verhindern das Krankheitserreger auf den eigenen Betrieb kommen und der „internen Biosicherheit“, wenn versucht wird die Ausbreitung einer Erkrankung am eigenen Betrieb zu verhindern.

    Transporte und Fahrzeuge

    Im Zusammenhang mit der Verbringung von Schafen und Ziegen weg vom eigenen Betrieb wie auch zum eigenen Betrieb gibt es einige Gefahren die zu beachten sind. Besonders bei Tiertransporten muss man vorsichtig sein. Fahrzeuge sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden, da sie Krankheitserreger verbreiten können. Auch Fahrer:innen können Erreger über Kleidung und Schuhe einschleppen. Deshalb sollten diese den direkten Kontakt mit den eigenen Tieren vermeiden.

    Letztlich geht auch von den transportierten Tieren selbst die Gefahr aus, dass diese Träger von Krankheiten sind. Daher beim Zukauf von Schafen und Ziegen den Gesundheitsstatus des einzelnen Tieres klären. Bis zur endgültigen Klärung der Situation der PPR in Rumänien und Ungarn ist das Einbringen von Schafen und Ziegen aus diesen Ländern untersagt.Darüber hinaus sind alle angekündigten Sendungen empfänglicher Tiere aus Griechenland und aus Bulgarien der zentralen Veterinärbehörde zu melden und nach Ankunft durch Amtstierärzt:innen zu untersuchen und stichprobenartig zu beproben. Das Einbringen von Schlachttieren aus Rumänien und Ungarn ist bis auf weiteres ausgesetzt.

    Zukauf von Futtermitteln und Betriebsmitteln

    Beim Zukauf von Futtermitteln ist auf die Futtermittelhygiene zu achten. Bei Handelsfuttermitteln ist die Dokumentation des Futtermittelverkehrs durch Sackanhänger, Lieferscheine oder Rechnungen erfüllt. Für den Ankauf von Futtermitteln anderer Landwirt:innen wird dringend ein Lieferschein empfohlen um auch die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.

    Personen am Betrieb (Schafscherer:innen, Tierärzt:innen, Beratungspersonal)

    Durch das aktuelle Seuchengeschehen ist beim Besuch betriebsfremder Personen nochmals verstärkt auf Hygiene und Biosicherheit zu achten. Kommt der:die Schafscherer:in oder Tierärzt:in auf den eigenen Betrieb ist es wichtig, dass diese Personen nur mit gründlich gereinigten Schuhen und mit Hygieneüberziehschuhen den Stall betreten. Außerdem ist auf saubere Kleidung zu achten, die Hände zu desinfizieren und Handschuhe zu verwenden.

    Für die Schafschur sollte ein Platz vor oder neben dem Stall vorgesehen werden, d.h. die Personen die schert muss den Stall gar nicht erst betreten.

     

    Maßnahmen

    Zur Minderung von internen Risiken und Infektionen sollten auf jedem Betrieb einige grundlegende Maßnahmen beachtet werden:

    Hygienemaßnahmen für Kleidung und Schuhe

    • Schuhe und Kleidung regelmäßig waschen, bei jedem Kontakt desinfizieren
    • Hygieneschleusen einrichten: Seuchenteppich, Reinigungsstation, abgetrennter Umkleideraum

     

    Transportfahrzeuge und Fremdpersonal

    • Transportfahrzeuge regelmäßig reinigen
    • Betriebsfremde Personen meiden, keine unbefugten Personen im Stall

     

    Quarantäne für neue Tiere

    • Neue Tiere in Quarantänebereich
    • Separate Arbeitskleidung und Geräte verwenden

     

    Lagerung von verendeten Tieren

    • Verendete Tiere fern vom Stall lagern
    • Keine Tierkörperverwertungstransporte auf dem Hof

     

    Regelmäßige Reinigung und Desinfektion

    • Stallungen, Arbeitsgeräte und Hände regelmäßig reinigen und desinfizieren

     

    Sauberkeit von Futter und Wasser

    • Sauberes Futter und Wasser bereitstellen
    • Bekämpfung von Schädlingen (Ratten, Fliegen)
    • Auf Gemeinschaftsalmen nur Tiere mit gleichen Gesundheitsstatus

     

    TIPP: Broschüre „Biosicherheit Schafe und Ziegen“ vom LFI mit einer Tabelle zur Risikoabwägung am eigenen Betrieb und vielen wertvollen Tipps & Tricks.

    Hier gehts zum Download! 

     

    Quelle: „Biosicherheit Schafe und Ziegen“, Ländliches Fortbildungsinstitut Österreich, 2023.

     

     

    13.03.2025
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